Häufige Fragen

Abendreservierungen

An den Abenden und an den Wochenenden, können wir leider keinerlei
Reservierungen in Aussicht stellen. Alle Informationen dazu finden Sie stets aktuell unter dem Punkt "Reservierungen" auf unsere Internetseite.


Bewirtungsrechnung am Reservierungstag

Sollte der tatsächliche Verbrauch im Zelt über den Wert der vorab gekauften Gutscheine hinaus gehen, erhalten Sie über diesen Betrag eine Bewirtungsrechnung mit Firmenanschrift.
Dieser Betrag muss am Reservierungstag in bar oder mit EC-Karte mit Pin (Tageslimit beachten, meist nur 1000 €) bezahlt werden. Keine Kreditkarten!
Gerne können sie auch während des Oktoberfestes im Wiesnbüro täglich von 10-21 Uhr, Gutscheine nachkaufen. Diese können bar oder mit EC-Karte mit Pin (Tageslimit ihrer Bank beachten, meistens nur 1000 €) bezahlt werden. Keine Kreditkarten!

Einlass/Wiedereinlass

Ein Einlass in das Festzelt, kann nur mit gültiger Einlasskarte garantiert werden (nicht Firmenausweis). Bitte beachten Sie die aufgedruckte Uhrzeit und dass die Karte nur 30 Minuten gültig ist!

Wir weisen Sie dringend darauf hin, dass wenn Sie während der Reservierungszeit das Zelt verlassen, wir für den Wiedereinlass bei Überfüllung nicht garantieren können. (auch trotz Reservierung) Im Zelt herrscht gemäß dem Bürgerentscheid, absolutes Rauchverbot. Bei Verlassen des Zeltes können wir bei Überfüllung auch den Rauchern einen Wiedereinlass nicht garantieren. Wir bitten aus Sicherheitsgründen um Ihr Verständnis.


Die Koordination der erneuten Zutritte, wird nicht über unser Büro bzw. Servicepersonal gesteuert. Der Einlass/Wiedereinlass liegt ausschließlich im Ermessen unserer Sicherheitsfirma.

Wenn die reservierten Plätze innerhalb von 30 Minuten nicht komplett (kein Freihalten durch einzelne Personen) eingenommen werden, können wir für die Reservierung leider trotz Gutscheinkauf nicht garantieren.


Der Zutritt in das Festzelt und der Anspruch auf die reservierten Plätze, beginnt erst zur bestätigten Uhrzeit.


Fundsachen

Alle Fundsachen aus dem Hacker-Festzelt werden von uns täglich, am nächsten Morgen umgehend ins Fundbüro der Stadt München gebracht
www.muenchen.de/Rathaus/kvr/oktoberfest/fundbuerooktoberfest.html.

Garderobe


Für Garderobe und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.


Geldautomat

Im Zelt steht ein Geldautomat der Betreiberfirma InterCard (www.ic-cash-services.de) für Bargeldabhebungen zur Verfügung. Für die Abhebung entsteht eine übliche Gebühr für Fremdverfügungen im Interbankenverkehr. Die Höhe der Gebühr wird im Vorfeld angezeigt.


Gutscheine


Die Mindestabnahme pro reserviertem Platz, beträgt 2 Maß Bier+1/2 Hendl bzw. 1 Essensgutschein.

In den Seitenboxen und auf der Galerie benötigen Sie an allen Abenden und Feiertags, Samstags und Sonntags auch mittags, zuzüglich einen Wertgutschein.
Im Innenraum und den Innenraumboxen: 2 Maß + ½ Hendl od. 1 Essensgutschein.

Eine Reservierungsgebühr fällt nicht an.

An den letzten 3 Wiesntagen, kann der Hendlgutschein nur für die Bestellung eines Hendls (nicht für andere Speisen) eingelöst werden.
An allen anderen Tagen wird der Wert des Hendlgutscheins auch für die Bestellung anderer Speisen angerechnet.

Die Serviceprozente sind kein Trinkgeld. Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung.

Der Essensgutschein ist einzulösen für alle Gerichte auf unsere Speisekarte. Keine Auszahlung von Restbeträgen.

Der Wertgutschein ist eine zusätzliche Mindestabnahme, die verpflichtend ist für alle Reservierungen in den Seitenboxen und auf der Galerie.
Nicht: Mittagsreservierungen an den Werktagen !
Nicht: Innenraum und Boxen im Innenraum.
Der Wert dieses Gutscheins kann für alle Speisen und alle Getränke unserer Speisekarte die die Bedienung (keine Läufer von Pächtern) an den Tisch bringt in Zahlung gegeben werden. Keine Auszahlung von Restbeträgen. Kein Kauf von Souvenirs!

Eine Rückgabe von bereits gekauften Gutscheinen gegen Erstattung, ist nur bei Stornierungen von Reservierungen möglich die mindestens 4 Wochen vor Festbeginn bei uns in schriftlicher Form eingegangen sind. Ab 4 Wochen vor Festbeginn, ist keine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises mehr möglich.
Es besteht keinerlei Möglichkeit, sich Beträge für das nächste Jahr gutschreiben zu lassen
oder sich Gutschriften oder Gutscheine über nicht verbrauchte Beträge ausstellen zu lassen.
Eine Rückgabe von Gutscheinen ist nur bei Überkauf (Kauf von Gutscheinen über die Mindestabnahme einer Reservierung) in Höhe des Überkaufes,
oder bei Gutscheinkauf ohne Reservierung, mit Vorlage der Originalrechnung nach Ablauf der Wiesn möglich. Nach dem 31.10. des laufenden Kalenderjahres ist keine Rückgabe mehr möglich. Die Modalitäten für die Gutscheinrückgabe nach der Wiesn, können Sie unter www.hacker-festzelt.de unserer Website entnehmen oder telefonisch unter Info-Tel. 08170/7303 erfragen.

Gutscheine vom Hacker-Festzelt haben grundsätzlich nur für die Dauer des aufgedruckten Zeitraums Gültigkeit. Eine Erstattung von Gutscheinrestsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich.

Kulanterweise können nicht verbrauchte, gekaufte Gutscheine vom Hacker-Festzelt, im Gasthof zum Wildpark in Straßlach, außer an Sonn- und Feiertagen, ab Wiesn-Ende bis maximal Ende November des laufenden Kalenderjahres für Speisen und Getränke verrechnet werden. Wir bitten im Hinblick auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die veränderte Kostensituation im Jahresgeschäft um Verständnis, dass der Wert der Gutscheine bei Einlösung außerhalb des Festzeltbetriebes auf den jeweils vollen Euro-Betrag abgerundet wird.
Wir bitten Sie sicherheitshalber, von der Möglichkeit im Oktober und November im Gasthof einen Tisch zu reservieren, Gebrauch zu machen (Infos unter www.roiderer.de ).

Wir halten auch dieses Jahr keinen Gutscheinvorverkauf mehr im Festzelt ab, da weiterhin wegen der Großbaustelle das Festgelände für Besucher nicht mehr zugänglich sein wird.
Während der Wiesn sind wieder wie gewohnt im Zeltbüro täglich von 10-21 Uhr Gutscheinkäufe möglich.
Alle Gutscheine werden nur von unseren Bedienungen und Kellner angenommen und können nicht an den Verkaufsständen und den dazugehörigen Läufern eingelöst werden.
Für den Biergutschein einer Wiesn-Maß, können sie selbstverständlich zum selben Preis auch eine Maß alkoholfreies Bier bestellen.
Es besteht auch die Möglichkeit den Biergutschein für andere alkoholfreie Getränke bei der Bedienung zu verrechnen (Keine Auszahlung von Restbeträgen).
Es gibt keine Gutscheine und keinen Ausschank von Radler.
Sie können sich jedoch gerne zur frischen Maß ein Zitronenlimo dazubestellen und dies selber mischen.


Mittagsreservierungen

Zeitlich begrenzte Mittagsreservierungen sind zum angegebenen Zeitpunkt freizugeben. Ein Verweilen in den Gängen ist aus Sicherheitsgründen untersagt und das Zelt muss deshalb nach Ablauf der Reservierungszeit verlassen werden.

Rauchen

Seit dem 1.August 2010 gilt gemäß Bürgerentscheid in Bayern ein absolutes Rauchverbot, auch in Bierzelten. Die Wiesnwirte sind laut Gesetz dazu verpflichtet, das Rauchverbot umzusetzen. Ein ausgewiesenes Areal (wie geplant) für Raucher außerhalb des Zeltes auf der Nordseite, sowie ein Balkon oder andere abgetrennte Bereiche, sind nicht genehmigungsfähig. Im Zelt herrscht gemäß dem Bürgerentscheid weiterhin absolutes Rauchverbot. Bei Verlassen des Zeltes können wir bei Überfüllung auch den Rauchern einen Wiedereinlass nicht garantieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Reservierungen

Eine Reservierungsgebühr fällt nicht an.

Stornierungen bis 01.07. sind kostenfrei! ( für Reservierungen nach diesem Datum beträgt die Stornofrist 14 Tage nach Bestätigungsdatum)
Danach fällt eine Stornogebühr von 10% der Mindestabnahme an.


Eine Reservierung ist nur in 10er Schritten möglich.


Pro Wiesntag nur eine Reservierungszeit buchbar.


Es gibt keinerlei Gruppenermäßigung oder freihalten von Reiseleitern und Busfahrern.


Reservierungsanfragen sind ausschließlich über unser Online-Formular möglich.
Diese Reservierungsseite wird laufend aktualisiert und Sie ersehen dort die noch zur Verfügung stehenden Anfragemöglichkeiten des laufenden Jahres.
Sie erhalten per Email innerhalb weniger Tage Antwort auf ihre Anfrage.


Die Reservierung wird erst mit dem Gutscheinkauf im Juli und August verbindlich.
Wenn bis 18. August kein Gutscheinkauf erfolgt ist, verfällt ihre Reservierung.
Bei Verfallen, wird die Stornogebühr von uns in Rechnung gestellt.

Ab Mitte Juni erhalten Sie automatisch ein Formular zur Gutscheinbestellung. Sobald sie eine Rechung zum Gutscheinkauf angefordert haben, muss diese innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden, ansonsten ist die Reservierung verfallen.

Aufgrund der vielen bestehenden, jährlich wiederkehrenden Reservierungen, können wir auch für die Folgejahre voraussichtlich keine zusätzlichen Plätze anbieten. Da die Bearbeitung der jeweiligen Wiesn auch von den Entscheidungen, Änderungen und der Zulassung der Stadt und der Behörden abhängt, können zusätzliche neue Anfragen immer nur ab März des laufenden Jahres entgegen genommen werden.

Die Höhe der Mindestabnahme pro Person, können sie unter Gutscheine ersehen.
Die genauen Artikelpreise werden ab Mitte Juni auf unserer Internetseite angezeigt.

Genaue Sitzplatzwünsche können leider nicht berücksichtigt oder garantiert werden.
Die Boxen-Nummer bzw. die Tischnummern für den Innenraum, erhalten Sie beim Kauf der Gutscheine.

Wir halten auch dieses Jahr keinen Gutscheinvorverkauf mehr im Festzelt ab, da künftig wegen der Großbaustelle das Festgelände für Besucher nicht mehr zugänglich sein wird.

Aufgrund der fehlenden Restplätze und der neuen Baustellensituation entfällt der Restplatzverkauf am Montag vor der Wiesn ersatzlos.
Aus einer Reservierung, ist generell kein Anspruch für das Folgejahr herzuleiten.

Speisen und Getränke

Es besteht kein Menüzwang für Reservierungen. Sie können direkt bei der Bedienung frei aus unserer reichhaltigen Speisekarte bestellen.
Vorabbestellungen von Speisen oder Menüs sind nicht möglich!
Die Speisekarte wird zur Information ca. 1 Woche vor der Wiesn auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Es gibt keine Gutscheine und keinen Ausschank von Radler.
Sie können sich jedoch gerne zur frischen Maß ein Zitronenlimo dazubestellen und dies selber mischen.
Für den Biergutschein einer Wiesn-Maß, können sie selbstverständlich zum selben Preis auch eine Maß alkoholfreies Bier bestellen.
Es besteht auch die Möglichkeit den Biergutschein für andere alkoholfreie Getränke bei der Bedienung zu verrechnen (Keine Auszahlung von Restbeträgen).

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.


Stornierung

Stornierungen oder Reduzierungen der Personenzahl (Mindestpersonenzahl 10), sind nur bis 01.07. gebührenfrei möglich. Danach sind wir allerdings gezwungen eine Stornogebühr in Höhe von 10 % der Mindestabnahme zu verlangen.

Stornierungen müssen schriftlich per Fax 08170/7385 oder Post mit Angabe der Kundennummer und Unterschrift erfolgen. Falls Sie eine Email-Reservierungsbestätigung von uns erhalten haben, können Sie auch gerne ihre Stornierung per Email an uns senden.

Im Stornierungsfall einer Reservierung, ist eine Rückgabe von Gutscheinen gegen Erstattung nur bei Stornierungen möglich, die mindestens 4 Wochen vor Festbeginn bei uns in schriftlicher Form eingegangen sind. Nach dem 01.07. sind wir allerdings gezwungen, eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Mindestabnahmebetrages zu verlangen.
Eine Rückgabe von bereits gekauften Gutscheinen gegen Erstattung, ist nur bei Stornierungen von Reservierungen möglich die mindestens 4 Wochen vor Festbeginn bei uns in schriftlicher Form eingegangen sind. Ab 4 Wochen vor Festbeginn, ist keine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises mehr möglich!


Toilettensituation

Damit die Toilettensituation verbessert wird, sind für die Wiesn 2012 auf den Galerien jeweils Damen und Herrentoiletten geplant.


Verkauf von Reservierungen

Eine Reservierung gilt ausschließlich für den Besteller und seine Gäste.
Eine Veräußerung bzw. entgeltliche Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
Wir behalten uns das Recht vor, Reservierungen die verkauft werden zu annullieren.
Damit stehen weder dem Verkäufer, noch dem Käufer die Plätze zur Verfügung.
Auch evtl. bereits gekaufte Gutscheine werden nicht zurückgenommen.
Ein Missbrauch (z.B. Kopieerstellung, Verkauf usw.) von Einlasskarten wird strafrechtlich verfolgt.